„Individualprophylaxe“ bei Kindern von 6 - 18 Jahren.
Als Kassenleistung „Individualprophylaxe“ ab dem 19 Lebensjahr als Selbstzahlerleistung.
Die Prophylaxe, oder auch Professionelle Zahnreinigung genannt, sollte mindestens zweimal jährlich erfolgen um die Gesundheit der Zähne, des Zahnhalteapparates und des Körpers zu gewährleisten.
Die Häufigkeit der Behandlung ist abhängig von der ausgemessenen Zahntaschentiefe, der Mitarbeit des Patienten zur Verbesserung bzw. Erhaltung des derzeitigen Zustandes, dem Vorliegen von evtl. Grunderkrankungen (z.B. Diabetes, Herzkrankheiten oder Störungen der Immunabwehr).
Dabei kann zusätzlich eine Bestimmung der Keime und der Speichelfließrate mithilfe eines Speicheltests sehr hilfreich sein.
Beim Vorhandensein von tieferen Zahntaschen mit einhergehendem Knochenrückgang ist eine Parodontosebehandlung notwendig.